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Wofür wir uns einsetzen

Unvergleichlich.

Wir sind fest davon überzeugt, dass Menschen auch im Leid und in der Endlichkeit ihre Autonomie, Individualität und Würde behalten. Gerade in schwerer Krankheit haben sie möglicherweise nicht mehr viel Zeit. Viele von Ihnen wollen auch dann noch leben – selbst im Sterben. Sie wissen um ihre Bedürftigkeit.

Sie brauchen von uns Respekt, Begleitung und Unterstützung in der Umsetzung ihrer Entscheidungen, um ihr Leben möglichst gemäß den eigenen Vorstellungen und in selbst gestalteten Beziehungen führen zu können – an allen Orten, an denen Menschen leben und sterben.

Einzigartig.

Aus dieser Vorstellung heraus schafft der AHPV in der Region Augsburg ein sich stetig verdichtendes, umfassendes und wachsendes Netzwerk im Hospiz- und Palliativbereich – und damit die notwendende Verlässlichkeit: Dass Menschen unabhängig davon, wo und woran sie sterben, genau die individuelle Sorge und Begleitung erleben können, die sie brauchen und sich wünschen. Für sich selbst und in Beziehung zu ihren Nächsten. Weil jeder Mensch sein ganz eigenes Leben lebt – vom Eintreten ins Leben am Anfang bis zum Austreten aus dem Leben am Ende.

Lebenswürdig.

Uns direkt als Spender, (Zu-)Stifter, Förderer oder selbst unterstützen

Wenn Sie uns unterstützen wollen bei unserer Vision, allen Menschen, die das brauchen, ein Leben auch in schwerer Krankheit und im Sterben zu ermöglichen sowie deren An- und Zugehörige zu begleiten,
dann herzlich gerne:

Uns beim Helfen helfen

Aktuelles

12. Dec 2024
Newsletter No. 11

In diesem Newsletter informieren wir Sie über die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an unseren Vereinsvorsitzenden Eckhard Eichner.

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11. Oct 2024
Newsletter No. 10

In diesem Newsletter erfahren Sie, wie sich der AHPV an der Forschung zu regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerken beteiligt.

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AHPV-Anzeiger No.9, Juli 2024
25. Jul 2024
Newsletter No. 9

Titel- und Jahresthema der Augsburger Hospiz- und Palliativgespräche: Selbstbestimmt (?) leben und sterben – –Die Roten Linien des Urteils des Bundesverfassungsgerichts und das Grüne Licht der Sterbehilfeorganisationen

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