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Wir unterstützen und ergänzen bei der Versorgung

Spezialisierte ambulante Palliativversorgung heißt: Wir kommen, wenn man uns braucht – und nur dann! Gemäß Vertrag mit den Krankenkassen dürfen wir nur bei fortbestehenden Beschwerden oder besonderem Betreuungsbedarf diese spezialisierte Betreuung (SAPV) erbringen. Wir ergänzen Sie als Haus- bzw. Facharzt und alle Dienste immer dann, wenn die Versorgung besonders aufwändig und komplex wird – und ziehen uns gegebenenfalls auch wieder zurück.

Zweite Meinung

Gerade bei Fragen der Therapiebegrenzung oder des Therapieabbruchs ist eine ethisch fundierte zweite Meinung wertvoll und hilfreich, um innerhalb des gesetzlichen Rahmens und des Willens des Betroffenen zu handeln und Risiken zu vermeiden. Hierfür haben wir ein spezielles ethisches Assessment entwickelt.

24 Stunden erreichbar und einsatzbereit

Um in der Terminal- und Finalphase ein Verbleiben zuhause oder im Heim zu gewährleisten und Notarzteinsätze/Klinikeinweisungen zu vermeiden, sind wir 24 Stunden erreichbar und einsatzbereit. Damit stellen wir eine fachkompetente Versorgung rund um die Uhr sicher – telefonisch und persönlich vor Ort.

Zeitliche Entlastung

Begleitung am Lebensende ist oft sehr zeitintensiv – auch zur Unzeit oder nicht planbar. Hier können wir Sie als Haus- oder Facharzt entlasten.

Finanzielle Entlastung

Wir verordnen alle notwendigen Dinge selbst, seien es Medikamente, Heil- und Hilfsmittel (z.B. Schmerzpumpen) oder Physiotherapie.

Entlastung bei komplexem Symptomgeschehen

Bei komplexem Symptomgeschehen, z.B. Verlust der Schluckfähigkeit, ermöglichen wir die Medikamentengabe durch parenterale Therapieformen mit speziellen Pumpensystemen. Vorausschauende Krisenplanung und Verordnungen haben das Ziel, dass der Patient auch bei Krisen zuhause bleiben kann.

Verstärkung

Wir arbeiten bewusst als multiprofessionelles Team (Palliativmediziner, Palliative Care Fachkräfte, Sozialpädagogin, Seelsorger) und sind gut vernetzt mit den Hospizdiensten. Deshalb können wir bei Bedarf schnell weitere gut ausgebildete Helfer heranziehen.

Verordnung von SAPV

Damit unser Palliativteam tätig werden kann, muss ein Haus-/Facharzt oder Krankenhausarzt unsere Leistung, die SAPV, verordnen. Dann übernehmen die Krankenkassen extrabudgetär alle Kosten. Für Patienten entstehen keine zusätzliche Kosten. Das Arztbudget wird nicht belastet.

Details zur Verordnung

Leistungsspektrum

Wir ergänzen Leistungen von Ärzten und Pflegediensten, wenn die Versorgung besonders aufwändig oder kompliziert wird.

Unsere wichtigsten Leistungen:

  • Palliativberatung und -begleitung: Insbesondere bei schwierigen Fragen zu Pflege, Umgang mit der schweren Erkrankung, Sterben und Tod.
  • Regelmäßige (ärztliche wie pflegerische) Hausbesuche nach Absprache.
  • 24-Stunden-Bereitschaft an 365 Tagen (sowohl ärztlich wie pflegerisch).
  • Durchführung spezieller palliativärztlicher und -pflegerischer Behandlungen im häuslichen Umfeld, beispielsweise Aszites-/Pleurapunktionen, palliative Wundversorgung, parenterale Pumpentherapien (Schmerz und andere belastende Symptome).
  • Ethische Beratung/Fallkonferenz, Zweitmeinung bei Fragen zu Therapiebegrenzung oder -abbruch, schwierigen familiären Konstellationen, unklarem Willen des Patienten.
  • Erstellung individueller Behandlungs- und vorbeugender Notfallpläne inkl. regelmäßiger Anpassung.
  • Abstimmung und Koordination mit allen beteiligten Diensten.
  • Bei Bedarf enge Zusammenarbeit mit weiteren Helfern, z.B. Seelsorgern und ambulanten Hospizdiensten.

Wir versorgen Patienten im Stadtgebiet Augsburg und dem angrenzenden Landkreis Augsburg, im Einzelfall auch weiter entfernt lebende Patienten.