In einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie mindestens eine Vertrauensperson, an Ihrer Stelle zu entscheiden und zu handeln, wenn Sie selbst dazu nicht in der Lage sind.
In einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie mindestens eine Vertrauensperson, an Ihrer Stelle zu entscheiden und zu handeln, wenn Sie selbst dazu nicht in der Lage sind.