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28.11.2009: Palliative Care nur noch auf Krankenschein??? Allgemeine und spezialisierte ambulante Palliativversorgung

Einladung zum 1. Augsburger Hospiz- und Palliativgespräch am 28. November 2009, 9 bis 17 Uhr, Augustanasaal, Augsburg, Annahof

Gesetzestheorie und Versorgungspraxis im Palliativbereich stehen im Mittelpunkt des 1. Augsburger Hospiz- und Palliativgesprächs. Die ganztägige Fortbildungsveranstaltung richtet sich an alle, die in der Palliativversorgung arbeiten. Sie ist von der Bayerischen Landesärztekammer mit 7 Fortbildungspunkten zertifiziert. Die 16 Referenten kommen aus ganz Deutschland. Schirmherr ist der bayerische Gesundheitsminister Dr. Markus Söder.

Mit der Gesundheitsreform 2007 wurde die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) als Anspruch aller gesetzlich Krankenversicherten im Sozialgesetzbuch V verankert.
Neben der schleppenden Umsetzung von Verträgen fällt auf, dass die spezialisierte ambulante Palliativversorgung zwar in sich definiert zu sein scheint, dass jedoch eine wie auch immer geartete Schnittstellenbeschreibung zur allgemeinen ambulanten Palliativversorgung wie auch zu allen anderen Versorgungsformen weit und breit nicht zu erkennen ist.

Sicher ist, dass mit der gesetzlich verpflichtenden Forderung, jedem schwerstkranken Menschen ein Leben und Sterben dort, wo er es am liebsten möchte, zu ermöglichen, Neuland betreten wird und ein bis dato bestehendes Defizit in der Versorgung beseitigt werden soll.

Brauchen Akteure neben Engagement, Kreativität und Experimentierfreudigkeit auch „Spielregeln“, die ein möglichst reibungsarmes Miteinander im Interesse der Betroffenen ermöglichen? Ist „zu Hause“ nur ein physischer Ort? Ist Palliation wirklich etwas Neues und Palliative Care nur noch eine Kassenleistung?