Der AHPV betreibt genau genommen zwei Netzwerke: eines für die Stadt Augsburg und eines für den Landkreis Augsburg. Dies ist der vom gesetz vorgegebenen Tatsache geschuldet, dass es je Gebietskörperschaft ein regionales palliativ-hospizliches Netzwerk gibt, das von den gesetzlichen Krankenkassen und der jeweiligen Gebietskörperschaft gefördert wird. Die privaten Krankenkassen fördern unsere beiden Netzwerke übrigens nicht.
Als 2015 das sogenannte Hospiz- und Palliativgesetz vom deutschen Bundestag verabschiedet wurde, sollte ein gravierendes Problem in deutschen gesundheitssystem zumindest für den Palliativ- und Hospizbereich gelöst werden: anstelle einer ausschließlichen Finanzierung eines einzelnen Menschen - im Sozialgesetzbuch immer als gesetzlich Versicherter bezeichnet - sollten auch diejenigen koordinierenden Aufgaben, die im Hintergrund von den jeweiligen Diensten geleistet werden, mehr gewürdigt und vor allem auch finanziert werden. Denn gute Hospizarbeit und Palliativversorgung leben im Einzelfall von einem gut abgestimmten Netzwerk aller Beteiligten. Und ein gutes regionales palliativ-hospizliches Netzwerk ist nicht am Einzel-"Fall" zu knüpfen - wobei wir in der Palliativversorgung und Hospizarbeit nie von "Fällen" sprechen -, sondern es lebt und gestaltet seine Beziehungen mit den Mitgliedern (Diensten oder Organisationen) des Netzwerkes unabhängig von einer einzelnen Begleitung.