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Ethisches Basis-Assessment bei Palliativpatient•innen

Bei einer Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) ergeben sich neben den medizinisch-pflegerischen Herausforderungen auch viele soziale, rechtliche und/oder ethische Fragen, die angemessen berücksichtigt werden müssen. Der Augsburger Hospiz. und Palliativversorgung e.V. hat deshalb ein ethisch-rechtliches Basis-Assessment entwickelt, um diese oft nicht einfachen Fragen zu klären und die Situation zu dokumentieren.

Auf dem Bogen zum ethisch-rechtlichen Basis-Assessment kann Folgendes erfasst werden:

  • die Einwilligungsfähigkeit des Patienten, seine Willensäußerungen und seine Erwartungen,
  • Begründung für die Unterlassung von Maßnahmen,
  • Feststellung nicht mehr indizierter/gewollter Therapien,
  • Datierung der Aufklärungsgespräch(e) inkl. Unterschriften der Beteiligten und
  • ob Konsens bzw. weitere relevante Informationen vorliegen.
  • Außerdem ist Platz für weitere relevante Informationen zum Entscheidungsprozess und/oder weiteren Verlauf.

Die Erfahrungen zeigen, dass mit diesem ethisch-rechtlichen Basisassessment ein einfaches, schnell und unkompliziert einzusetzendes Instrument vorliegt, um auch die ethisch-rechtlichen Aspekte einer Palliativversorgung zu erfassen und zu dokumentieren. Zudem erscheint das Assessment durchaus geeignet, (anstelle ethischer Fallbesprechungen) bei einfacheren Problemkonstellationen fundierte Entscheidungen zu finden und allen Beteiligten mehr Sicherheit und Transparenz zu geben.

Wenn allerdings fortdauernd unterschiedliche Vorstellungen oder Konflikte vorliegen, kann dieses Assessment eine ethische Fallbesprechung nicht ersetzen. Aber gerade am Lebensende mit seinen vielfältigen Therapiezielentscheidungen kann eine solche Dokumentation die deutlich aufwändigeren ethischen Fallbesprechungen immer dann ersetzen, wenn sich ein Konsens herstellen lässt.