Mit Ihrer Spende zeigen Sie hohes Vertrauen in unsere regionale Arbeit. Um dieses Vertrauen zu gerechtfertigen und Transparenz zu schaffen, halten wir uns selbstverständlich an geltendes Recht und erlegen uns darüber hinaus weitere Verpflichtungen auf - wie unten aufgeführt. Diese Selbstverpflichtungserklärung gilt für alle unsere Organisationen:
... ist wegen der Förderung mildtätiger Zwecke vom Finanzamt Augsburg Stadt, gemäß Freistellungsbescheid für 2010 bis 2012 zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer vom 20.12.2013, Steuernummer 103/107/11883, befreit und berechtigt, Zuwendungsbescheinigungen auszustellen.
Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO wurde vom Finanzamt Augsburg-Stadt, Steuernummer 103/107/11883 mit Bescheid vom 10.12.2013 nach § 60a AO gesondert festgestellt.
Der Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung e.V. fördert nach seiner Satzung mildtätige Zwecke.
... ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftsteuergesetz von der Körperschaftsteuer befreit, da sie ausschließlich und unmittelbar mildtätigen Zwecken im Sinne §§ 51 ff AO dient. Die Bescheinigung hierüber ist als Anlage dem Körperschaftsteuerbescheid 2016 vom 11.01.2018 beigefügt. Zudem ist sie nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit und berechtigt, Zuwendungsbescheinigungen auszustellen.
... ist wegen der Förderung mildtätiger Zwecke vom Finanzamt Augsburg Stadt, gemäß Bescheid vom 08.10.2013, Steuernummer 103/147/13287, nach § 60a Abs. 1 AO über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO befreit und berechtigt, Zuwendungsbescheinigungen auszustellen.