In diesem Handlungsfeld geht es dem AHPV darum, dass Menschen für die letzte Lebensphase vorsorgen können. Um das SORGEN in all seinen Dimensionen erfassen zu können, wurde für das Programm der Begriff "FÜR | SICH | VOR : SORGEN" geprägt.
Wer mit Vorsorgedokumenten, z.B. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, FÜR sich selbst vorsorgt, tut dies oft auch aus FÜRsorge für seine Angehörigen: Um diese zu entlasten und sie zu befähigen, bestmöglich zu entscheiden, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist.
FÜRsorge aus professioneller Sicht ist die Sorge für Patienten und Bewohner.
Es ist normal, SICH zu sorgen: Um das, was einem zustoßen oder was die Zukunft und eine eventuell schon vorhandene Erkrankung bringen könnten. Menschen machen SICH Sorgen mit Blick auf eine Lebensphase der eigenen Bedürftigkeit oder Entscheidungsunfähigkeit oder sorgen SICH um Angehörige, die kränker werden.
Fachkräfte in Medizin und Pflege sorgen SICH, ob sie Patienten entsprechend ihrem Willem versorgen können.
VORsorgen bedeutet, sich um Dinge zu kümmern, die man bisher eher vermieden hat: z.B. die Festlegung von Bevollmächtigten, die einen vertreten, die Überlegungen zu alternativen Wohnorten, wenn es daheim nicht mehr geht oder das Regeln finanzieller Dinge. VORsorge legt mit Hilfe von Dokumenten fest, was der Wille des Betroffenen ist und kann Personen festlegen, die diesen Willen vertreten.
Im hospizlich-palliativen Arbeitsfeld bedeutet VORsorge, Patienten und Angehörige darin zu unterstützen, VORsorglich Angelegenheiten regeln zu können.
Beim ACP geht es darum, mögliche Entwicklungen vorauszudenken (Advance) und mit diesem Blick zu klären, was dann möglich ist und was der Patient will, oder nicht will (Planning). Das englische „Care“ hat ein weites Bedeutungsfeld von Versorgung über Pflege bis Fürsorge.
Der AHPV hat eine eigene ACP-Beauftragte: Birgit Carl. Sie hat drei Aufgabenbereiche:
Eine der Kernaufgaben der ACP-Beauftragten ist die individuelle Beratung zur Vorsorge. Sie begleitet Menschen, die Vorsorgedokumente erstellen möchten, zur Entscheidungsfindung. Ziel der individuellen Beratung ist, dass Menschen sich imstande fühlen, die für sie passenden Vorsorgedokumente auszuwählen und ihre Wünsche wirksam festzuhalten. Bei Menschen, die schon eine Diagnose haben, kommt dazu, dass noch offene medizinische Fragen so gebündelt werden, dass der Patient damit gezielt seine Ärzte befragen kann, denn Ärzte haben wenig Zeit.
Beraten wird prinzipiell jeder Erwachsene in Stadt und Landkreis Augsburg. Es gibt keine Alterseinschränkung und es ist egal, ob gesund oder krank. Die Beratung erfolgt persönlich oder telefonisch und ist kostenlos. Sie wird vom AHPV aus Spendenmitteln finanziert.
Zur Information über die persönliche Beratung gibt es auch einen Flyer: Download siehe rechte Spalte.
Die Einführung des ACP-Programms FÜR | SICH | VOR : SORGEN in Stadt und Landkreis Augsburg ist ein umfassender Prozess auf zwei Ebenen: Betroffene und Fachkräfte/Einrichtungen.
Bei der Veranstaltung "Patientenverfügung, Vollmacht, Testament – medizinische, rechtliche und inhaltliche Aspekte" zeigt der AHPV medizinische, rechtliche und inhaltliche Aspekte der gesundheitlichen Vorausplanung auf, erläutert deren Notwendigkeit für Unfall, Krankheit oder Alter, erörtert die diversen Formulare und beantwortet Fragen aus dem Publikum.
Im zweiten Teil gehen Juristen auf die rechtlichen Faktoren eines Testaments ein.
Um das Thema "Vorsorge" ins Bewusstsein zu rücken und zur Beschäftigung damit zu ermutigen, hält die ACP-Beauftragte Birgit Carl regelmäßig entsprechende Vorträge, z.B. bei Seniorenkreisen,
Arbeitskreisen oder Selbsthilfegruppen.
Demographischer Wandel und Stärkung der häuslichen Versorgung ("ambulant vor stationär") führen zu immer kürzeren Verweildauern bei Menschen, die – inzwischen meist hochaltrig und schon fortgeschritten pflegebedürftig – in eine stationäre Einrichtung der Altenhilfe einziehen (müssen). Der Gesetzgeber möchte Menschen in Alten- und Pflegeheimen und deren Zugehörigen durch ein frühzeitiges qualifiziertes Beratungsangebot in der Einrichtung befähigen, für ihre letzte Lebensphase eine individuelle und selbstbestimmte gesundheitliche Versorgungsplanung vorzunehmen.
Das Hospiz- und Palliativstärkungsgesetz 2015 (HPG) hat mit § 132g SGB V einen Beratungsanspruch für Bewohner in Pflegeeinrichtungen zur "gesundheitlichen Versorgungsplanung" geschaffen, damit individuelle Bedürfnisse eines/-r Bewohners/-in für die letzte Lebensphase und Sterbephase besprochen werden. Dabei sollen Notsituationen geklärt und auf Maßnahmen der palliativ-medizinischen, palliativ-pflegerischen und psychosozialen Versorgung eingegangen werden.
Entsprechend der "Vereinbarung nach § 132g Abs. 3 SGB V über Inhalte und Anforderungen der gesundheitlichen Versorgungsplanung" des GKV-Spitzenverbands mit den Wohlfahrtsträgern passte der AHPV seine Fortbildung zum Berater an die neue Gesetzeslage an.
Die Vereinbarung des GKV-Spitzenverbands hat zudem mit dem § 132g SGB V Fallbesprechungen vorgesehen. Diese werden vom AHPV seit 2018 einrichtungsübergreifend im Netzwerk organisiert.
Die Integration einer gesundheitlichen Versorgungsplanung in vollstationären Pflegeeinrichtungen setzt einen Organisationsentwicklungsprozess voraus, d.h.: Die Versorgungsplanung muss in alle Strukturen und Prozesse des Heimes eingebunden werden, damit der Bewohnerwillen sicher und frühzeitig wahrgenommen und umgesetzt wird. Die Begleitung am Lebensende ist häufig multiprofessionell und sektorenübergreifend. Das erfordert eine gemeinsame vorausschauende Planung, die nach innen wie nach außen vernetzt ist.
Für die Vorsorge und die zugehörige Beratung sind eine Reihe von Dokumenten notwendig. Sie wurden im Rahmen des FÜR | SICH | VOR : SORGEN-Programms erstellt und stehen jedem
kostenlos zur Verfügung. Der Download ist unter www.fuersichvorsorgen.de/dokumente möglich, die gedruckten Dokumente werden zugesandt (Versandpauschale) oder können kostenlos beim AHPV abgeholt werden:
Weitere Dokumente des FÜR | SICH | VOR : SORGEN-Programms erfordern einen qualifizierten Beratungsprozess, weil sie eine große Reichweite besitzen und für Ärzte verbindlich sind.
Darin legt ein Betroffener (oder Vertretungsberechtigter) für den Fall eines Notfalls fest, was medizinisch (nicht) getan werden darf. Ein Arzt bescheinigt zusätzlich die Einwilligungsfähigkeit des Betroffenen.
Ziel des pädiatrischen Notfallbogens ist es, die Einwilligung in ein ärztlich indiziertes Vorgehen vorzubereiten und den Konsens zwischen Sorgeberechtigten und behandelnden Fachärzten zu dokumentieren. Der Notfallbogen ist vor allem für Patienten gedacht, die im Rahmen der SAPV für Kinder und Jugendliche betreut werden. Er basiert auf Erfahrungen in der Behandlung am Lebensende bei nicht einwilligungsfähigen Kindern und Jugendlichen. Die Sorgeberechtigten befinden sich dabei in einem besonderen Spannungsfeld: Einerseits möchten sie ihrem Kind Leid ersparen, andererseits aber nicht mit ihrer Unterschrift den vorzeitigen Tod des Kindes verantworten.
In einer Vertreterverfügung legt – analog zu einer Patientenverfügung – ein Vertretungsberechtigter fest, wie der Patient in bestimmten Situationen behandelt oder nicht behandelt werden soll.
Die Beratungsprotokolle dienen dem Nachweis der erfolgten Beratung und dokumentieren offene Fragen. Da meist Nicht-Ärzte die Beratung durchführen, bleiben immer wieder spezifische Fragen offen, die nur der behandelnde Arzt beantworten kann. Diese Fragen werden auf dem Beratungsprotokoll dokumentiert und dem Betroffenen für seinen Arzt mitgegeben. Damit kann dieser sehr schnell auf die spezifischen Fragen des Betroffenen eingehen.
Das Beratungsprotokoll gibt es in 2 Versionen: für Erwachsene und für Kinder und Jugendliche.
Ein palliativer Behandlungsplan ermöglicht dem behandelnden Arzt, für zu erwartende Notfälle vorzusorgen. Der Plan enthält ärztliche Anweisungen, die Pflegepersonal und Angehörigen verbindlich vorgeben, was im Notfall zu tun ist. Durch die ärztliche Anweisung ist der palliative Behandlungsplan verbindlich für das Pflegepersonal und vermeidet unnötige Notarzteinsätze und Krankenhauseinweisungen.
Die orange Notfallmappe dient als farblich auffällige und stabile Aufbewahrungsmappe für alle Vorsorgedokument und weitere Patientendokumente.
Bestellung im Online-Shop möglich.