Die Mitglieder sind nach Gruppenzugehörigkeit sortiert. Satzungsgemäß entsenden Mitglieder Delegierte in das Organ der Delegiertenversammlung .
Gruppe 1: Hospizvereine | Gruppe 2: Universitätsklinikum Augsburg | Gruppe 3: Übrige Kliniken | ||
Gruppe 4: Palliativstationen | Gruppe 5: Wohlfahrtsverbandlich organisierte Sozialstationen und Pflegedienste | Gruppe 6: Wohlfahrtsverbandliche und kommunale stationäre Einrichtungen | ||
Gruppe 7: Ärztlicher Kreisverband | Gruppe 8: Private Pflegedienste | Gruppe 9: Wohlfahrtsverbände | ||
Gruppe 10: Kommunen | Gruppe 11: Weitere Mitglieder | Gruppe 12: Private stationäre Einrichtungen | ||
Gruppe 13: Angehörige, Betroffene, Betreuer, Vorsorgebevollmächtigte |