Das Bundesverfassungsgericht hat am 26. Februar 2020 geurteilt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst.
Seit Inkrafttreten des Urteils haben wir uns sowohl mit Fachpersonen als auch mit Bürger:innen der Region Augsburg umfassend mit der Thematik auseinandergesetzt. Die hieraus entwickelte Position des AHPV e.V. und Informationen für Bürger:innen folgt in Kürze.