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Aktive Sterbehilfe, assistierter Suizid - Unsere Position

Die Haltung des AHPV e.V.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 26. Februar 2020 geurteilt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst.

Wie steht der AHPV zu selbstbestimmtem Sterben?

Seit Inkrafttreten des Urteils haben wir uns sowohl mit Fachpersonen als auch mit Bürger:innen der Region Augsburg umfassend mit der Thematik auseinandergesetzt. Die hieraus entwickelte Position des AHPV e.V. und Informationen für Bürger:innen folgt in Kürze.