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Förderstiftung Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung

Die "Förderstiftung Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung e.V." wurde am 22. Mai 2020 als Unterstiftung in der Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Augsburg - jetzt Sparkasse Schwaben-Bodensee - errichtet.

Welche Ziele verfolgt die Förderstiftung?

Mit der Förderstiftung sollen Spenden und Zustiftungen für Projekte des AHPV e.V. eingeworben werden. Die Ziele der Förderstiftung sind im § 2 der Errichtungsurkunde festgelegt.

§ 2 Stiftungszwecke

  1. Zweck der ,,Förderstiftung des Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung e.V." ist es, in Übereinstimmung mit der Satzung des Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung e.V. schwerstkranken Menschen, Sterbenden und ihren Angehörigen zu helfen und die Vernetzung stationärer und ambulanter hospizlicher und palliativer Versorgungsstrukturen insbesondere in Stadt und Landkreis Augsburg auf Basis der jeweils aktuellen Definition von Palliative Care der WHO zu fördern.
  2. Der Stiftungszweck nach Nr. 1 wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung der Arbeit und von Projekten des Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung e.V. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  3. Der Stiftungszweck im Sinne der Nr. 1 wird verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung sowie der Weitergabe von Mitteln zur Förderung der Verwirklichung der in Nr. 1 genannten Zwecke der steuerbegünstigten Körperschaft.

Gründungsstifter war der AHPV e.V. Er brachte das Stiftungskapital in Höhe von 10.000,- € auf.

Die Förderstiftung des AHPV e.V. ist eine Unterstiftung zu der nicht rechtsfähigen Stiftung "Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Augsburg". Nach der Fusion der Kreissparkasse Augsburg mit der Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim zur Sparkasse Schwaben-Bodensee gehört die Förderstiftung nun zu "Wir stiften Zukunft - Stiftergemeinschaft der Sparkasse Schwaben-Bodensee". Der Stiftungsvertrag wurde mit der "DT Deutsche Stiftungstreuhand AG" abgeschlossen.

Für die Stiftergemeinschaft hat das Finanzamt Fürth mit Freistellungsbescheid vom 22.10.2014, Steuernummer: 218/101/85101, die Steuerbegünstigung festgestellt.

Wer entscheidet über die Mittelvergabe bei der Förderstiftung?

Die Entscheidung über die Förderprojekte und die dafür eingesetzten Mittel trifft der jeweilige Vorstand des AHPV e.V.  

Wir stiften Zukunft - Stiftergemeinschaft der Sparkasse Schwaben-Bodensee

Der AHPV e.V. hat seine zweite Förderstiftung in der "Wir stiften Zukunft - Stiftergemeinschaft der Sparkasse Schwaben-Bodensee" errichtet, da auch hier das Wirken vieler Stifter und Spender der Region Augsburg unter einem Dach gebündelt ist.

Gut für die Region in und um Augsburg.
Die "Wir stiften Zukunft - Stiftergemeinschaft der Sparkasse Schwaben-Bodensee"  bietet seit 2008 vielfältige Unterstützung im Stiftungs- und Nachlassmanagement. Sie berät Stifterinnen und Stifter bei der Konzeption und Verwaltung ihrer Stiftungsidee, sorgt für eine nachhaltige Vermögensanlage und eine öffentlichkeitswirksame Darstellung ihres Engagements, z. B. für die Kulturförderung oder für Hilfe in Not.

Die Förderstiftung des AHPV wird als Unterstiftung in Form einer Zustiftung zur unselbstständigen Stiftung „Wir stiften Zukunft - Stiftergemeinschaft der Sparkasse Schwaben-Bodensee“ von der DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, Fürth, treuhänderisch verwaltet. Die Sparkasse Schwaben-Bodensee ist aufgrund ihres regionalen Engagements seit vielen Jahren ein verlässlicher Partner des AHPV e.V. und unterstützt diesen durch Spenden.