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Unbürokratisch helfen mit einer Zustiftung

Es muss ja nicht immer die eigene Stiftung sein – das so genannte Zustiften in eine bestehende Stiftung wie die Augsburger Hospiz- und Palliativstiftung ist eine Alternative.

Damit erhöhen Sie das Stiftungskapital der Augsburger Hospiz- und Palliativstiftung und tragen somit indirekt dazu bei, dass auch die Erträge aus deren Kapital wachsen.

Sie kommen dann langfristig unserer regionalen Arbeit zugute.

Sie möchten helfen, und das auf möglichst unkomplizierte Art und Weise?

Dann unterstützen Sie uns ganz einfach mit einer Zustiftung! Sie entscheiden, welche Summe Sie einsetzen möchten, um unsere Förderstiftungen oder die rechtsfähige Stiftung und damit auch den Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung e.V. (AHPV) zu stärken.

Zustiftungen sind leicht zu handhaben, unbürokratisch und wirken ausgesprochen nachhaltig.  

Zustiftungen sind besonders wertvoll und geben der sozialen Arbeit langen Atem. Sie erhöhen das Kapital der Stiftung, und dadurch steigen auch die Erträge, mit denen unsere Arbeit nachhaltig gefördert werden können. Das Stiftungsvermögen bleibt unangetastet und wird dauerhaft angelegt.

Steuervorteile nutzen

Der Vorteil für Sie: Sie können die Summen, die Sie zugestiftet haben, bei Ihrer Einkommensteuer geltend machen und dabei Steuervorteile nutzen. Dazu erhalten Sie eine Zuwendungsbescheinigung für Ihr Finanzamt.

Der AHPV hat zwei Förderstiftungen, dank deren jährlicher Erlöse er bereits jetzt mehr tun kann als ohne diese: Im HAUS DER STIFTER der Stadtsparkasse Augsburg für Bürger:innen der Stadt Augsburg und bei der Sparkasse Schwaben-Bodensee für Bewohner:innen des Landkreises Augsburg. 

Daneben gibt es auch die rechtsfähige Augsburger Hospiz- und Palliativstiftung als Stiftung bürgerlichen Rechts.

Für Ihre Zustiftung haben Sie die Wahl:

Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Förderstiftungsflyer.