Es ist schmerzlich einen lieben Menschen zu verlieren. Was einen dann trägt, ist gemeinsam Erlebtes: Erinnerungen an liebevolle oder durchgestandene Stunden, gemeinsam Geschaffenes.
Ob aus Anlass einer Trauerfeier oder im Andenken an einen Verstorbenen: Kondolenz- und Gedenkspenden an den Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung (AHPV) e.V. oder die Augsburger Palliativversorgung gGmbH bewirken Gutes, für die, die palliative – ärztliche, pflegerische, soziale oder seelsorgliche – Unterstützung benötigen.
Herzlich danken wir denen, die im Sinne eines Verstorbenen um Kondolenzspenden für die palliative Versorgung von weiteren Schwerstkranken und Sterbenden bitten.
Wissenswertes für Ihre Kondolenzspenden-Sammlung
- Kondolenzspenden setzen wir grundsätzlich dort ein, wo Unterstützung dringend benötig wird.
- Um eine rasche Zuordnung von Spenden zum Trauerfall zu ermöglichen, sollte als Verwendungszweck Vor- und Nachname des/der Verstorbenen angeben werden. Ein zusätzliches Stichwort für den Verwendungszweck stimmen Sie bitte mit uns ab.
- Wenn gewünscht, wir informieren zeitnah Angehörige über die Summe der Spendeneingänge. Soweit die Anschrift genannt wurde, bedanken wir uns bei den Spendern und senden eine Spendenbestätigungen zu.
- Aus Datenschutzgründen werden wir Angehörigen oder Dritten nur die Summe, jedoch nicht einzelne Spendenbeträge der Spender nennen.
Beispiele für Texte zur Spendenbitte in Traueranzeigen oder -karten
- „Anstelle von Blumen und Kränzen bitten wir im Sinne der/des Verstorbenen um eine Spende für den Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung e.V. (AHPV), Sparkasse Schwaben Bodensee, IBAN: DE25 7315 0000 0030 1169 66, BIC: BYLADEM1MLM, Stichwort: Trauer Name der/des Verstorbenen.“
- „Anstelle von Blumen und Kränzen bitten wir im Sinne der/des Verstorbenen um eine Spende für die AUGSBURGER PALLIATIVVERSORGUNG gGmbH, Stadtsparkasse Augsburg, IBAN: DE28 7205 0000 0000 0870 80, BIC: AUGSDE77XXX, Stichwort: Trauer Name der/des Verstorbenen.“
Kondolenzspenden sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar
- Spenden an gemeinnützige Organisationen können Sie bis zu einem Anteil von 20% Ihrer Einkünfte als Sonderausgaben geltend machen.
- Diese Sonderausgaben mindern Ihr zu versteuerndes Einkommen.