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Vorsorgen aus Fürsorge, damit etwas von Ihnen bleibt

Viele von uns setzen sich in ihrem Leben für persönliche und gesellschaftliche Anliegen ein, welche durch einen letzten Willen, oft weit in die Zukunft reichen.

Was wurde mir geschenkt und ist mir wichtig?

Im Hinblick auf unsere Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen bedenken immer mehr Menschen den Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung (AHPV) e.V. in ihrem Testament mit ihrem letzten Willen. So unterstützt ihr Geld und Gut auch über das eigene Leben hinaus und hilft, die Zukunft auch nach dem Tod positiv mitzugestalten. Persönliche Werte leben so weiter – was ihnen wichtig ist und wofür sie sich bereits engagiert haben, bleibt erhalten und wird fortgeführt.

Für eine testamentarische Zuwendung als Vermächtnis oder Erbe, steht Ihnen die Möglichkeit der Spende oder der Zustiftung in eine unserer (Förder-)Stiftungen offen. 

Der positive Effekt, eine gemeinnützige Organisation wir den AHPV zum Erben zu bestimmen, besteht in der Befreiung von der Erbschaftssteuer. Ihr Vermögen kommt also ohne Abzüge dem gewidmeten Zweck zugute. Nähere Informationen zum Thema Erbschaften und Testamente erhalten Sie im persönlichen Kontakt mit uns.

Beratung

Sie möchten, dass von Ihnen etwas bleibt – und die palliative und hospizliche Versorgung für sterbende und schwerstkranke Menschen ist Ihnen wichtig? Gerne besprechen wir mit Ihnen ganz individuell und im vertraulichen Gespräch die Möglichkeiten, wie Sie mit Ihrem Testament die Hospiz- und Palliativversorgung in der Region Augsburg stärken und voranbringen können. Ob in Form einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses - wir klären gemeinsam mit unseren Erbrechtsanwälten, was Ihrem persönlichen letzten Willen am meisten entspricht. 

Gerne stehen wir Ihnen telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung. 

Wie kann man ein Testament verfassen?

Ein Testament oder auch letztwillige Verfügung kann auf verschiedene Art getroffen werden. Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich niedergeschrieben werden. Der Erblasser muss unter Angabe des Ortes und des Datums der Unterzeichnung, mit vollem Vor- und Zunamen unterschreiben. Ein Testament sollte auffindbar und sicher aufbewahrt werden. Es kann auch beim zuständigen Amtsgericht hinterlegt werden. 

Für ein so genanntes öffentliches Testament läßt sich der Erblasser kann bei einem Notar beraten und teilt ihm mündlich oder schriftlich seinen letzen Willen mit. Der Notar setzt das Testament schriftlich auf und sorgt für die Hinterlegung beim zuständigen Amtsgericht.

Ehepaare können in einem gemeinschaftlichen Testament, einem Ehegattentestament, sich gegenseitig als Erben einsetzen. Dies kann als eigenhändiges oder auch als öffentliches Testament verfasst werden. 

Details einer etwaigen Verfügung können wir gerne im Rahmen eines persönlichen Gesprächs besprechen.  

Können wir Sie bei Ihren Überlegungen unterstützen?

Dann schreiben Sie uns doch einfach. Wir beantworten Ihnen gerne Ihre Anfrage und sind auch gerne persönlich für Sie da.

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