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Dem AHPV Geldauflagen / Bußgeld zuweisen

und damit uns beim Helfen helfen

Der Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung e.V. (AHPV) benötigt Unterstützung für seinen Einsatz als regiones palliativ-hospizliches Netzwerk, für sein Vorsorgeprogramm FÜR|SICH|VOR: SORGEN und für eine bessere Versorgung sterbender Menschen in der Region Augsburg. Mit Geldauflagen, sprich Bußgeldern, kann der AHPV genau dort helfen, wo die Not am größten ist und all das tun, das notwendend ist.
Immer wieder kommt es vor, dass von Strafgerichten oder der Staatsanwaltschaft Geldauflagen und Bußgelder verhängt werden. Solche Zahlungen können als Spende an den AHPV geleitet werden. Damit unterstützen Sie unsere mildtätige Arbeit in der Region Augsburg und unser Engagement für Menschen in Not. Die Spende von Bußgeldern ist häufig leicht zu vereinbaren, wir helfen gerne.

Bitte unterstützen Sie als Richterin oder Staatsanwalt unsere Arbeit mit Ihrer Zuweisung. Vielen Dank!

Ihre Zuweisung ist bei uns in guten Händen.

Wir sind beim Amtsgericht Augsburg als regional tätige Organisation gelistet. Die hierfür notwendigen Voraussetzungen, wie den Nachweis der Mildtätigkeit, erfüllen wir. Satzungsänderungen teilen wir unverzüglich mit.
Wir verwalten Ihre Geldauflagen zuverlässig. Hierfür haben wir ein eigenes Geldauflagen-Konto eingerichtet. Eingehende und ausbleibende Zahlungen melden wir zeitnah den Gerichten und Staatsanwaltschaften

Wir kommen alljährlich unserer Rechenschaftspflicht gegenüber den Oberlandesgerichten nach

Sie kennen Richter, Staatsanwälte oder Strafverteidiger persönlich? Dann freuen wir uns, wenn Sie ihnen von der Möglichkeit erzählen, die regionale Arbeit des AHPV durch die Zuweisung von Geldauflagen / die Spende von Bußgeld zu unterstützen.
Kontaktieren Sie uns.

Selbstverpflichtung zur Transparenz

Mit der zuweisung eines Bußgelds als Richter/-in oder Staatsanwalt/-in zeigen Sie hohes Vertrauen in unsere regionale Arbeit. Um dieses Vertrauen zu rechtfertigen und Transparenz zu schaffen, halten wir uns selbstverständlich an geltendes Recht und erlegen uns darüber hinaus weitere Verpflichtungen auf.

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