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Rechtsfragen am Lebensende

Ein Stein des Anstoßes zur Diskussion Tagungsband der Podiumsdiskussion „Rechtsfragen am Lebensende” vom 10. Oktober 2012

Die Selbstbestimmung des Patienten hat in Deutschland eine lange Tradition. Ein Patient darf nicht ohne seine Einwilligung behandelt werden. Das stellt Behandler, Angehörige und andere Beteiligte oft vor Herausforderungen, wenn eine Behandlung „abgebrochen“ werden soll. Nicht selten geraten die Argumentationsebenen durcheinander. Zur Klärung der Rechtslage wird die Rechtslage dargestellt und die Konsequenzen diskutiert. Konflikte am Lebensende können am besten durch einen offenen Diskurs verhindert werden. Der Bundesgerichtshof hat 2010 eine schon vor mehreren Jahren vorgeschlagene Klarstellung des Strafrechts vorgenommen. Dieses Wissen muss sich offensichtlich erst noch weiter verbreiten, wozu die Tagung der Deutschen PalliativStiftung im Oktober 2012 beigetragen hat.