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Noch 16 Tage – eine Sterbeklinik in London

(Augsburg) „Noch 16 Tage – eine Sterbeklinik in London“ ist ein Film, der 1971 in Deutschland heftige Reaktionen und Kontroversen auslöste. 42 Jahre später wird dieser Film erneut gezeigt: am 9. Juli ab 17 Uhr beim 14. Augsburger Hospiz- und Palliativgespräch im Augustanasaal (Im Annahof 4, Augsburg). Er bildet den Rahmen, um über die heutige Situation Sterbenskranker und über die Frage der aktiven Sterbehilfe zu diskutieren.

Vordergründiger Anlass der Veranstaltung ist das fünfjährige Bestehen der Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung e.V. (AHPV). Doch den über 50 Mitgliedern ist – trotz großer Fortschritte in der Versorgung sterbenskranker Menschen – nicht nach Feiern zumute. Aktuell ist der Ruf nach aktiver Sterbehilfe („Tötung“) und ärztlich assistiertem Suizid unüberhörbar. Dagegen positioniert sich der Veranstalter AHPV ganz bewusst: „Wir wissen, dass wir nicht alles Leid verhindern können. Wir wissen aber auch, dass die konkrete Frage nach aktiver Sterbehilfe zumeist auf Ängsten beruht. Wenn wir diese Ängste nehmen können, wollen Menschen in der Regel am Leben bleiben – und der Ruf nach aktiver Sterbehilfe verstummt“, ist Dr. Dr. Eckhard Eichner überzeugt. Der leitende Mediziner der Augsburger Palliativversorgung begleitet seit über zehn Jahren Sterbende und ihre Angehörigen und ist ein engagierter Gegner aktiver Sterbehilfe.

Prominente Unterstützung bekommt er von Prof. Ruth Rissing-van Saan, der ehemaligen Vorsitzenden Richterin am Bundesgerichtshof. Schon der Titel ihres juristischen Vortrags formuliert ihre Position „Zur Unverfügbarkeit menschlichen Lebens in Deutschland“. 2010 war sie leitend für das BGH-Urteil zur Sterbehilfe verantwortlich, in dem klar unterschieden wurde zwischen einer „auf Lebensbeendigung gerichteten Tötung“ und „krankheitsbedingtem Sterbenlassen mit Einwilligung des Betroffenen“.

Auch Prof. Werner Schneider, Soziologe an der Universität Augsburg, argumentiert aus sozialwissenschaftlicher Sicht: „Das Thema Sterbehilfe betrifft nicht nur die Frage des individuellen Leides im Sterben eines Schwerstkranken, sondern auch die Wertefundamente einer Gesellschaft und ihrer Institutionen. Die Differenz zwischen einem Sterbenlassen und dem Tötungsakt ist vor allem für die Weiterlebenden von entscheidender Bedeutung für die Frage, in welcher Gesellschaft sie weiterleben wollen bzw. müssen.“

Dr. Stefan Kiefer, Bürgermeister und Sozialreferent, vertritt die der Stadt Augsburg, die seit vergangenem Jahr auch Mitglied im AHPV e.V. ist: „Als Gebietskörperschaft haben wir ganz bewusst die Entscheidung getroffen, dass wir die Ziele des AHPV e.V. unterstützen. Wir haben eine Fürsorgepflicht gegenüber den Schwächsten unserer Gesellschaft – und Sterbende gehören ganz zweifelsohne zu diesen Schwächsten. Nur wenn wir diesem Auftrag mit großer Ernsthaftigkeit nachgehen, wird der Ruf nach aktiver Sterbehilfe leiser werden.“

Die AHPV hat deswegen eine Erklärung verfasst, die sich klar gegen aktive Lebbensverkürzung wendet. Stattdessen müsse die hospizliche Fürsorge und Palliativversorgung weiterentwickelt und gestärkt werden, damit die Menschen in ihrer letzten Lebensphase diese Angebote kennen und nutzen können.

Zur Erklärung gegen aktive Lebensverkürzung