Zielgruppe | Ärzte, Medizinische/Pflegerische/Soziale Fachberufe | ||||
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Kurstitel | Advance Care Planning (ACP) Beraterschulung nach § 132g SGB V | ||||
Kursuntertitel | Qualifikation zur Gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase | ||||
Kursnummer | 2024-ACP-M1 | ||||
Datum |
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Pause | nach Vereinbarung | ||||
weitere Termine | 16. - 17.11.2024 17. - 19.01.2025 Teil 1 – Praxis (Supervidierte Beratungsprozesse) sowie Teil 2 – Praktische Ausbildung nach Vereinbarung |
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weitere Termine |
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Veranstaltungsort |
AHPV e.V. 2. Obergeschoß Stadtberger Straße 21 86157 Augsburg Anfahrt |
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Ansprechpartner |
Christine Fricke
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Anmeldung |
18.10.2024 |
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Teilnahmegebühr | 1250,00 € (Theorieteil Teil 1 inkl. Kursunterlagen)600,00 € (Praxisbegleitung Teil 1 gemäß §132g SGB V)500,00 € (Betreuung / Coaching Teil 2 gemäß §132g SGB V) | ||||
Bankverbindung | Die Bankverbindung erhalten Sie mit Ihren Kursunterlagen |
Kursbescheibung | Der Kurs gliedert sich entsprechend der Vorgaben zum § 132g SGB V (Beratung im Rahmen der Gesundheitlichen Versorgungsplanung) in drei Abschnitte. TEIL 1 THEORIE • 2 Wochenenden à 24 UE (jeweils Freitag bis Sonntag) • Einführung in die GVP, Kenntnisse zu medizinisch-pflegerischen Sachverhalten, ethische und rechtliche Rahmenbedingungen, Kommunikation und Gesprächsführung, Dokumentation und Vernetzung PRAXIS • min. 2 supervidierte Beratungsprozesse in der eigenen Einrichtung, inkl. Reflexion, Coaching der durchgeführten Beratungsprozesse • Bestätigung der Qualifikation TEIL 1 – Zur Anerkennung als Qualifizierte Beraterin oder Qualifizierter Berater nach § 132 g SGB V durch die Krankenkassen für max. 12 Monate Teil 2 Praktische Ausbildung • Sammlung weiterer Praxiserfahrung. Durchführung von min. 7 Beratungsprozessen innerhalb eines Jahres – alleinverantwortlich geplant, vorbereitet, durchgeführt und dokumentiert. Dieser Praxisteil wird durch den Anbieter der Weiterbildung begleitet (Coaching-Gespräche) • ZERTIFIKAT GESAMTQUALIFIKATION – Zur endgültigen Anerkennung nach § 132 g SGB V durch die Krankenkassen |
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Inhalte | Mit dem Hospiz- und Palliativgesetz wurde über den § 132 g SGB V ein Beratungsanspruch zur „Gesundheitlichen Versorgungsplanung“ (GVP) für die letzte Lebensphase geschaffen – für Bewohnerinnen und Bewohner in stationären Pflegeeinrichtungen sowie in Einrichtungen für Menschen mit Teilhabeeinschränkungen. Die GVP in Deutschland basiert auf dem international anerkannten Beratungskonzept des Advance Care Planning (ACP). Der Gesetzgeber möchte Menschen und deren Zugehörige durch ein frühzeitiges qualifiziertes Beratungsangebot befähigen, für ihre letzte Lebensphase Vorstellungen zu entwickeln, informierte Entscheidungen zu treffen und diese auf Wunsch auch zu dokumentieren. Als weitere Möglichkeit der Willens- und Entscheidungsfindung können Fallbesprechungen einberufen werden. In der Beratung sollen die individuellen Bedürfnisse, Wertvorstellungen und Ängste der einzelnen Bewohnerinnen oder Bewohner im Mittelpunkt stehen. Gleichzeitig wer- den Möglichkeiten der palliativ-medizinischen und -pflegerischen Versorgung sowie der psychosozialen und spirituellen Begleitung aufgezeigt. Die Implementierung von GVP in vollstationären Pflegeeinrichtungen setzt einen Organisationsentwicklungsprozess voraus. Gesundheitliche Versorgungsplanung muss in alle Strukturen und Prozesse der Einrichtung eingebunden werden. Eine gemeinsame vorausschauende Planung ist vernetzt nach innen wie nach außen. So kann Beratung nach § 132 g SGB V ein weiterer wichtiger Baustein in der gelebten Hospiz- und Palliativkultur Ihrer Einrichtung werden. |
Themenzuordnung | Ethik und Recht, Kommunikation/Beratung/Supervision, Spiritualität |
Kursleitung | Daniel Felber |
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Voraussetzungen | Abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium im Bereich Pflege, Soziale Arbeit, Pädagogik, Medizin oder vergleichbare Berufsfelder Bitte beachten Sie die für die Zulassung gemäß § 132 g SGB V geltenden zusätzlichen Voraussetzungen zur Berufserfahrung. Um der großen Verantwortung und den Aufgaben als GVP-Beraterin oder -Berater nachkommen zu können, sind neben formalen Qualifikationen und Fachkenntnissen auch personale Kompetenzen und Grundhaltungen erforderlich. |
Zertifizierungstyp | Teilnahmebescheinigung des Veranstalters, Zertifizierung AHPV |
Teilnehmerzahl | maximal 14 |
Veranstalter |
Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung e.V.
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